§1 Geltungsbereich
§1.1
Diese Reparaturbedingungen der Elektro-Center Hergerts gelten für sämtliche Reparaturen, Wartungen oder Überprüfungen sowohl im Rahmen der Gewährleistung oder Herstellergarantie als auch für beauftragte Reparaturen ohne Vorliegen eines Gewährleistungs oder Garantieanspruches. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen.
§1.2
Die Reparaturbedingungen gelten ausschließlich, sofern sie nicht entweder durch ergänzende Sondervereinbarungen, wie etwa die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen oder durch ausdrückliche schriftliche Einzelvereinbarung abgeändert oder ergänzt werden.
§2 Kostenvoranschlag
§2.1
Für Reparaturen die außerhalb der Gewährleistung oder Herstellergarantie erfolgen, kann der Kunde einen Kostenvoranschlag in Auftrag geben. Kostenvoranschläge werden ohne Gewährerstellt und sind kostenpflichtig. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Im Fall eines nachfolgenden Reparaturauftrages mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen wird das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht bzw. nicht in Rechnung gestellt.
§3 Gewährleistung und Herstellergarantie
§3.1
Für die Prüfung etwaiger Gewährleistungs-bzw. Herstellergarantieansprüche hat der Kunde einen geeigneten Nachweis für den Kauf zu erbringen (z.B. durch Vorlage der Originalrechnungoder einer Kopie davon).
§3.2
Die Garantiezeit entspricht der vom Hersteller freiwillig gegenüber dem Endkunden gemäß den entsprechenden Garantiebedingungen gewährten Herstellergarantiedauer. Garantieansprüche sind grundsätzlich vom Kunden direkt an den Hersteller zu richten. Wir unterstützen den Kunden aber bei der Geltendmachung etwaiger Garantieansprüche auf seinen Wunsch, vor allem durch Rücksendung an den Hersteller zur Prüfung des Garantieanspruchs sowie Information des Kunden über die diesbezügliche Entscheidung des Herstellers.
§3.3
Die Annahme des reklamierten Gerätes durch uns bedeutet kein Anerkenntnis eines Anspruchs (insbesondere von Gewährleistungsansprüchen).
§3.4
Im Zuge der gesetzlichen Gewährleistung sind wir primär dazu verpflichtet, den Mangel am Gerät zu beheben oder das Gerät auszutauschen. Sind Verbesserung oder Austausch unmöglich oder für uns mit einem unverhältnismäßigen hohen Aufwand verbunden, können wir auch Preisminderung oder Wandlung (Aufhebung des Vertrags) anbieten.
§3.5
Übergibt uns ein Kunde ein Gerät unter der Annahme, es handle sich bei dem Defekt um einen gewährleistungspflichtigen Mangel oder eine aufgrund einer Herstellergarantie zu erbringende Reparatur, und ergibt die Überprüfung des Defekts, dass diese Annahme nicht zutrifft, so werden wir diese Beurteilung dem Kunden mitteilen und hat der Kunde die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag (gemäß Kapitel 2 dieser Reparaturbedingungen) zu beauftragen. Wir halten ausdrücklich fest, dass Reparaturen, welche nicht im Rahmen der Gewährleistung bzw. Garantie erfolgen und vom Kunden beauftragt werden, kostenpflichtig sind.
§4 Zurückbehaltungsrecht
§5 Haftungsbestimmungen
§6 Verwahrung
Hat uns der Kunde ein Gerät oder eine Baugruppe zur Reparatur / Wartung / Überprüfung oder dergleichen übersandt und wird das Gerät bei Rücksendung nicht vom Kunden übernommen, geht die Gefahr des zufälligen oder leicht fahrlässigen Untergangs oder der zufälligen leicht fahrlässigen Beschädigung auf ihn über.
§7 Sonstiges