Reparaturbedingungen

§1 Geltungsbereich

§1.1
Diese Reparaturbedingungen der Elektro-Center Hergerts gelten für sämtliche Reparaturen, Wartungen oder Überprüfungen sowohl im Rahmen der Gewährleistung oder Herstellergarantie als auch für beauftragte Reparaturen ohne Vorliegen eines Gewährleistungs oder Garantieanspruches. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen.

§1.2
Die Reparaturbedingungen gelten ausschließlich, sofern sie nicht entweder durch ergänzende Sondervereinbarungen, wie etwa die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen oder durch ausdrückliche schriftliche Einzelvereinbarung abgeändert oder ergänzt werden.

§1.3
Der Reparaturauftrag ist vollständig, richtig und leserlich auszufüllen. Dieser ordnungsgemäß ausgefüllte undunterschriebene Reparaturauftrag ist gemeinsam mit dem betreffenden Gerät an die im Reparaturauftrag angeführte Adresse zu versenden. Wurde der Reparaturauftrag vom Kunden nicht ordnungsgemäß ausgefüllt, kann es zu entsprechenden Verzögerungen bei der Bearbeitung desAuftrages kommen.
 
§1.4
Das Gerät wird nach der Überprüfung bzw. Reparatur an die vom Kunden im Reparaturauftragsformular angegebene Adresse gesandt. Im Falle einer beauftragten, kostenpflichtigen Reparatur sind die angefallenen Reparaturkosten vom Kunden vor Versendung mit Erlagschein zu bezahlen.
 
§1.5
Wir arbeiten direkt mit dem Hersteller bzw. dessen Fachwerkstätte oder mit autorisierten Meisterbetrieben und Technikern zusammen. Die Weitergabe von Geräten, Baugruppen oder vonTeilen des Gerätes von uns an einen Fachbetrieb im Zuge der Reparatur, Wartung oder Überprüfung kann ohne Rücksprache mit dem Kunden erfolgen.

§2 Kostenvoranschlag

§2.1
Für Reparaturen die außerhalb der Gewährleistung oder Herstellergarantie erfolgen, kann der Kunde einen Kostenvoranschlag in Auftrag geben. Kostenvoranschläge werden ohne Gewährerstellt und sind kostenpflichtig. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Im Fall eines nachfolgenden Reparaturauftrages mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen wird das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht bzw. nicht in Rechnung gestellt.

§2.2
Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
 
§2.3
Bei Kostenüberschreitungen von bis zu 10 % vom Kostenvoranschlag wird die Reparatur ohne Rücksprache mit dem Kunden durchgeführt, sofern diese Überschreitung unvermeidbar war. Wenn sich im Zuge der Reparatur eine Überschreitung des Kostenvoranschlages von über 10 % herausstellt, erhält der Kunde einen Nachtragskostenvoranschlag.

§3 Gewährleistung und Herstellergarantie

§3.1
Für die Prüfung etwaiger Gewährleistungs-bzw. Herstellergarantieansprüche hat der Kunde einen geeigneten Nachweis für den Kauf zu erbringen (z.B. durch Vorlage der Originalrechnungoder einer Kopie davon).

§3.2
Die Garantiezeit entspricht der vom Hersteller freiwillig gegenüber dem Endkunden gemäß den entsprechenden Garantiebedingungen gewährten Herstellergarantiedauer. Garantieansprüche sind grundsätzlich vom Kunden direkt an den Hersteller zu richten. Wir unterstützen den Kunden aber bei der Geltendmachung etwaiger Garantieansprüche auf seinen Wunsch, vor allem durch Rücksendung an den Hersteller zur Prüfung des Garantieanspruchs sowie Information des Kunden über die diesbezügliche Entscheidung des Herstellers.

§3.3
Die Annahme des reklamierten Gerätes durch uns bedeutet kein Anerkenntnis eines Anspruchs (insbesondere von Gewährleistungsansprüchen).

§3.4
Im Zuge der gesetzlichen Gewährleistung sind wir primär dazu verpflichtet, den Mangel am Gerät zu beheben oder das Gerät auszutauschen. Sind Verbesserung oder Austausch unmöglich oder für uns mit einem unverhältnismäßigen hohen Aufwand verbunden, können wir auch Preisminderung oder Wandlung (Aufhebung des Vertrags) anbieten.

§3.5
Übergibt uns ein Kunde ein Gerät unter der Annahme, es handle sich bei dem Defekt um einen gewährleistungspflichtigen Mangel oder eine aufgrund einer Herstellergarantie zu erbringende Reparatur, und ergibt die Überprüfung des Defekts, dass diese Annahme nicht zutrifft, so werden wir diese Beurteilung dem Kunden mitteilen und hat der Kunde die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag (gemäß Kapitel 2 dieser Reparaturbedingungen) zu beauftragen. Wir halten ausdrücklich fest, dass Reparaturen, welche nicht im Rahmen der Gewährleistung bzw. Garantie erfolgen und vom Kunden beauftragt werden, kostenpflichtig sind.

§4 Zurückbehaltungsrecht

Für sämtliche Forderungen aus einem kostenpflichtigen Reparaturauftrag oder aufgrund eines vom Kunden verschuldeten Schadens am Gerät steht uns ein Zurückbehaltungsrecht am betroffenen Gerät zu.

§5 Haftungsbestimmungen

§5.1
Durch Übersendung des Gerätes erklärt der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich, dass er Eigentümer der Sache ist bzw. vom Eigentümer ermächtigt wurde, über das Gerät zu verfügen. Er erklärt weiters ausdrücklich und unwiderruflich, uns hinsichtlich jeglicher Ansprüche Dritter, die diese gegen uns erheben und die der Kunde verschuldet hat, schad-und klaglos zu halten.

§5.2
Für Körper-und Gesundheitsschäden sowie Verlust des Lebens haften wir unbeschränkt. Für Vermögensschäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Hauptleistungspflichten und überdies nicht für Folgeschäden und indirekte Schäden sowie nicht für entgangenen Gewinn.
 

§6 Verwahrung

Hat uns der Kunde ein Gerät oder eine Baugruppe zur Reparatur / Wartung / Überprüfung oder dergleichen übersandt und wird das Gerät bei Rücksendung nicht vom Kunden übernommen, geht die Gefahr des zufälligen oder leicht fahrlässigen Untergangs oder der zufälligen leicht fahrlässigen Beschädigung auf ihn über.

§7 Sonstiges

§7.1
Der Kunde ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn wir zahlungsunfähig sind, die Forderung anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist oder im Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht.

§7.2
Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Kunden kommt ausschließlich deutsches Recht. Soweit der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes an unserem Sitz vereinbart, wobei diese Gerichtsstandsregelung nicht für Verbraucher gilt.